Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heidekönig Hotel Celle

1. Abschluss eines Vertrages

1.1
Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Leistungen zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden vom Hotel Heidekönig schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Besteller telefonisch eine Buchungsnummer. Sollte die Reservierungs- Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

1.2
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

1.3
Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

2. An- und Abreise

2.1
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.

2.2
Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 21.00 Uhr am Vorabend zu verständigen.

3. Leistungen

3.1
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leitungsumfang des Hotels ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.

3.3
Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung , einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens Hotel Heidekönig entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. Bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.

4. Zahlung

4.1
Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig. Hotel Heidekönig ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder anderer Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder bei Gesamtvorauszahlungen.
Das Hotel Heidekönig darf, zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebendes Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer eines von Hotel Heidekönig akzeptierten Kreditkartenunternehmens anfordern.

4.2
Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist Hotel Heidekönig berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

4.3
Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt Hotel Heidekönig vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt, wenn dem Hotel, von dem Rechnungsempfänger, eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

4.4
Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist Hotel Heidekönig in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungsfalber.

4.5
Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten von Hotel Heidekönig maßgeblich. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 80% der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung vier Wochen vor Ankunft der Gruppe Hotel Heidekönig eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird. Bei Gruppenreservierungen behält sich das Hotel vor, das Kontingent der nicht in Anspruch genommenen Zimmer zu verringern und/oder den vereinbarten Preis zu ändern, wenn weniger als 75% der vereinbarten Zimmer in Anspruch genommen werden.

5. Stornierungen

5.1
Stornierungen von Einzelbuchungen sind bis zum Anreisetag um 18 Uhr kostenfrei

5.2
Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen für Gruppen (ab 10 Personen) und Arrangements für Gruppen und Einzelreisende werden in Rechnung gestellt:
a) Bis 6 Wochen vor Ankunft, keine Kosten.
b) Bis 3 Wochen vor Anreise, 50% aller vereinbarten Leistungen.
c) Bei weniger als 3 Wochen vor Anreise, 80% aller vereinbarten Leistungen.

5.3
Veranstaltungen
Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Stornierungsfristen Gültigkeit:
a) Über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt.
b) Ab 29. bis Tag der Anreise Bereitstellungskosten.

5.4
Sollten auf der Reservierungsbestätigung andere Bedingungen formuliert sein, sind diese maßgeblich, sobald nicht dagegen widersprochen wird.

5.5
In Messezeiträumen gelten geänderte Stornierungsbedingungen, die sie bitte unseren Angeboten oder Bestätigungen entnehmen. Wenn keine abweichenden Stornierungsbedingungen angegeben sind, gelten folgende Bedingungen:
a) Bis 6 Monate vor Ankunft, keine Kosten.
b) Bis 1 Monat vor Anreise, 50% aller vereinbarten Leistungen.
c) Bei weniger als 1 Monat vor Anreise, 90% aller vereinbarten Leistungen.

5.6
Einzelstornierungen gebuchter Zimmer kann das Hotel jederzeit konstenfrei zustimmen.

5.7
Stornierte Kontingente stehen dem Hotel zum Wiederverkauf zur Verfügung und werden nicht mehr für den stornierenden Kunden bereit gehalten, auch wenn dieser eine Teilzahlung oder die vollständige Zahlungen geleistet hat oder leisten muss.

6. Haftung

6.1
Der Gast oder der Veranstalter haften gegenüber dem Hotel Heidekönig für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

6.2
Das Hotel Heidekönig haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel Heidekönig bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3
Das Hotel Heidekönig haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3000 €); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 750 €, es sei denn, das Hotel Heidekönig oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurde dem Hotel Heidekönig, gegen Erteilung einer Quittung, zur Aufbewahrung gegeben.

6.4
Bringt der Gast ein Kfz mit und wird dies auf dem Parkplatz des Hotels Heidekönig geparkt, so beschränkt sich die Haftung vom Hotel Heidekönig hinsichtlich einer Beschädigung am Kfz auf die Höhe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen, es sei denn Heidekönig oder dessen Personal haben diese Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

6.5
Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner , mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörungen zu versichern. Hotel Heidekönig haftet für den Untergang oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Angestellten.

7. Kündigung

7.1
Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel Heidekönig ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat das Hotel Heidekönig begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann das Hotel Heidekönig das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

7.2
Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung vom Hotel Heidekönig in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufs- Veranstaltungen dienen, In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

8. Tiere

8.1
Tiere können im Hotel Heidekönig nach Vereinbarung mit in den Hotelzimmern untergebracht werden. Sollte Schaden durch Tiere im Zimmer entstehen, haftet der Gast für die entstandenen Schäden.

Stand Allgemeine Geschäftsbedingungen: 06/2021